Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Es gibt verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten:
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Als Selbstzahler*in haben Sie keinerlei Antragsformalitäten zu berücksichtigen, Sie tragen die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst.
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Privatversicherte: Die Kosten für die Psychotherapie werden, jeweils abhängig von Ihren Vertragsbedingungen, durch Ihre private Krankenversicherung zurückerstattet. Vorab sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme klären, insbesondere wie viele Sitzungen pro Jahr übernommen werden und ob eine spezielle Beantragung erforderlich ist.
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Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung. Die Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung, vor Behandlungsbeginn muss daher ein entsprechender Antrag an die Beihilfe gestellt werden. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich. Den von Ihnen auszufüllende Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle.